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Erzbistum Paderborn
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Frau hebt Hand wie ein Stopp-Symbol© 271 EAK MOTO / Shutterstock.com

Hilfe bei Missbrauch

Hilfe bei Missbrauch und sexualisierter Gewalt durch Kleriker und Laien im kirchlichen Dienst im Erzbistum Paderborn

Das Erzbistum Paderborn nimmt jeden konkreten Fall und jeden Verdachtsfall im Sinne der Leitlinien von sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt sehr ernst. Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zum Thema sexueller Missbrauch und sexualisierte Gewalt durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erzdiözese Paderborn sowie im Verantwortungsbereich des Erzbistums, zum Beispiel in Kirchengemeinden oder der Kategorialseelsorge.

Aufarbeitung, Intervention und Prävention im Erzbistum Paderborn

Um einen Überblick zum aktuellen Stand der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs, der Intervention und der Prävention zu erhalten, hat das Erzbistum Paderborn auf seiner Homepage einen eigenen Bereich eingerichtet: https://www.erzbistum-paderborn.de/beratung-hilfe/hilfe-bei-missbrauch. Hier stehen die Informationen öffentlich einsehbar zur Verfügung. Sie werden jährlich mit Rückblick auf das vergangene, abgeschlossene Jahr zu Beginn eines jeden neuen Jahres aktualisiert.

 

Ausgangspunkt: Die bundesweite MHG-Studie

Hier sind auch die durch die abgeschlossene sogenannte MHG-Studie (https://www.dbk.de/themen/sexualisierte-gewalt-und-praevention/forschung-und-aufarbeitung/studien/mhg-studie) erhobenen Zahlenangaben zu finden. Diese umfassen die damals bereits durch den ehemaligen Missbrauchsbeauftragten bearbeiteten Anträge auf „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt worden ist“ und den Umfang von 2.502 geprüften Personalakten. Demnach wurden Hinweise zu 111 Personen gefunden, die im Sinn der Studie des Missbrauchs, einer Grenzüberschreitung, oder eines Übergriffs beschuldigt wurden. 197 Betroffene konnten ermittelt werden, davon 125 männliche Betroffene, 64 weibliche Betroffene, bei acht Hinweisen war keine Zuordnung des Geschlechts möglich. Bereits im Rahmen der MHG-Studie hatte das Erzbistum Paderborn für den umfangreicheren Zeitraum von 1946 bis zum Jahr 2014 die gesamte Aktenlage in den Blick genommen und die Daten zur Verfügung gestellt. Zudem hatte im Gefolge der MHG-Studie die Staatsanwaltschaft uneingeschränkten Zugang zu den Akten erhalten und vor Ort im Erzbischöflichen Generalvikariat Einsicht in die Aktenbestände genommen.

 

Verschiedene Zahlenangaben in der Darstellung von Fällen sexuellen Missbrauchs

Das Erzbistum Paderborn sieht weiterhin eine wichtige Unterscheidung vor, wenn es um die einzelnen Zahlenangaben in der Darstellung von Fällen sexuellen Missbrauchs geht. Die verschiedenen Zahlenangaben können nicht miteinander vermengt werden und sind auseinanderzuhalten. Die im Rahmen der MHG-Studie veröffentlichten Zahlen stehen für sich. Zu beachten ist, dass vorher, währenddessen und nachher Fälle sexuellen Missbrauchs dem Erzbistum Paderborn bekannt oder gemeldet geworden sein können, die in dem Zahlenwerk der MHG-Studie möglicherweise berücksichtigt waren oder auch nicht, aber keinesfalls eindeutig zugeordnet werden konnten. Auch mögliche Zahlenangaben im Anschluss an die Anzeige mehrerer Strafrechtsprofessoren können nicht einfach rechnerisch einbezogen werden. Darum hat das Erzbistum Paderborn seit 2019 damit begonnen, jeweils auf das vergangene Jahr rückblickend Zahlen zur Verfügung zu stellen, die den Verlauf der Bemühungen bei der Missbrauchsaufarbeitung, bei der Intervention und Prävention abbilden. Auch hier ist allerdings darauf zu achten, dass die Zahlen der einzelnen Jahre nicht miteinander verrechnet werden können. Die Grenzen der Darstellbarkeit ergeben sich dabei auch aus Gründen des Datenschutzes, der Persönlichkeitsrechte und der Verschwiegenheitspflichten.

Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 haben sich beim Erzbistum Paderborn insgesamt 83 Personen gemeldet. Ein Großteil dieser Personen nahm aufgrund des „Antrags auf Anerkennung des Leids“ und der seit März 2023 bestehenden Möglichkeit des Widerspruchs Kontakt auf. In einigen Fällen wurden sexualbezogene Grenzverletzungen, Übergriffe oder sexueller Missbrauch gemeldet.

Diese Personenzahl setzt sich wie folgt zusammen:

a) 60 Meldungen stehen im Zusammenhang mit dem Antragsverfahren auf Leistungen zur Anerkennung des Leids: 14 Erstanträge, ein Folgeantrag, sechs Anträge gemäß Ziffer 12 und 39 Widersprüche

b) 23 Meldungen, die nicht im Zusammenhang mit einem Antrag stehen

 

zu a)

14 Personen haben einen ersten Antrag auf Anerkennung des Leids gestellt. Eine betroffene Person hat einen Folgeantrag gestellt. (Folgeanträge beziehen sich auf Erstmeldungen, die in den vergangenen elf Jahren eingereicht worden sind.) Sechs Betroffene trugen nach einem abgeschlossenen Antragsverfahren neue Erkenntnisse vor und stellten gemäß Ziffer 12,2 der Ordnung zur Anerkennung des Leids einen weiteren Antrag. 39 Betroffene reichten einen Widerspruch ein, wie er nach der Neuregelung seit dem 1. März 2023 möglich ist.

Acht Personen haben neue Anschuldigungen gemeldet.
Sechs Personen benannten Beschuldigte, die dem Erzbistum bereits bekannt waren. Es handelt sich dabei um in Beschaffenheit und Schwere deutlich zu unterscheidende Tatvorwürfe. Die benannten Zeiträume liegen zumeist lange zurück. Es handelt sich um Vorwürfe, die nicht verifiziert werden konnten, jedoch als plausibel angesehen werden.
Von diesen insgesamt 14 betroffenen Personen, die sich im oben genannten Zeitraum neu gemeldet haben, sind 12 männlichen und zwei weiblichen Geschlechts.
Als Beschuldigte werden insgesamt 19 Personen benannt. 18 Beschuldigte sind verstorben. Es wurden dabei acht Priester namentlich benannt, fünf Priester konnten namentlich nicht zugeordnet werden. Fünf Beschuldigte waren Laien. Ein Beschuldigter war Ordensperson.

Von den gemeldeten neuen Anschuldigungen beziehen sich keine Meldungen auf den Zeitraum von 1946 bis 1949, zwei auf den Zeitraum von 1950 bis 1959, sechs auf den Zeitraum von 1960 bis 1969, vier auf den Zeitraum von 1970 bis 1979, zwei auf den Zeitraum von 1980 bis 1989, eine auf den Zeitraum von 1990 bis 1999, eine auf den Zeitraum von 2000 bis 2009, keine auf die Zeiträume von 2010 bis zum 31. Dezember 2023.

 

zu b)

Die weiteren 23 Meldungen setzen sich wie folgt zusammen: Neun Meldungen bezogen sich nicht auf das Erzbistum Paderborn und wurden an die zuständigen Verantwortlichen vermittelt. Vier vorgetragene Sachverhalte fielen nach der Prüfung nicht unter die Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst. Vier Personen haben Kontakt zum Erzbistum Paderborn aufgenommen, aber auf weitere Anfragen nicht reagiert. In zwei Fällen bezogen sich die Vorwürfe auf den Bereich der Grenzverletzung. In einem Fall wurde ein Priester der Erzdiözese vom Dienst freigestellt. In zwei Fällen wurden staatsanwaltschaftliche Ermittlungen nach Prüfung eingestellt. Ein Fall bewegt sich außerhalb der Strafbarkeit. In allen Fällen laufen weiterhin kirchenrechtliche Prüfungen.

Um nicht gegen Auflagen des Datenschutzes zu verstoßen, sowie um die Persönlichkeitsrechte und die Verschwiegenheitspflichten als Dienstgeber zu wahren, können zu diesen Angaben keine weiteren gemacht werden.

 

Anträge:

  • 63 Anträge wurden 2023 bei der Unabhängigen Kommission in Bonn eingereicht.
  • in 33 hat die Unabhängige Kommission im Jahr 2023 entschieden:
    • niedrigste Einzelfallentscheidung liegt bei 2.000 Euro, die höchste bei 120.000 Euro
    • die Summe beträgt insgesamt 879.500 Euro (Einige Zahlungen wurden erst im Jahr 2024 getätigt und sind in dieser Summe noch nicht enthalten. Sie werden in der Statistik für das Jahr 2024 aufgeführt werden.)
    • im alten ZKS-Verfahren, also im Zeitraum vor 2021 wurden davon bereits 54.000 Euro ausgezahlt
    • aufgrund des Widerspruchsverfahrens wurden an Antragsteller zusätzlich 108.000 Euro ausgezahlt
    • aufgrund von Anträgen gemäß Ziffer 12,2 wurden an Antragsteller weitere 25.000 Euro ausgezahlt

Der Erzbischöfliche Stuhl übernimmt die gesamten Anerkennungszahlungen, um eine Verwendung von Kirchensteuermitteln auszuschließen.

Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 haben sich beim Erzbistum Paderborn insgesamt 51 Personen (davon 31 erstmalig) gemeldet, die vortrugen, Betroffene von sexualbezogener Grenzverletzung, Übergriffen oder sexuellem Missbrauch zu sein.

Diese Personenzahl setzt sich wie folgt zusammen:

a) 36 Meldungen in Bezug zu einem Antrag auf Anerkennung des Leids

b) 15 Meldungen, die nicht im Zusammenhang mit einem Antrag stehen

a)

36 Personen davon haben bisher einen Antrag auf Anerkennung des Leids gestellt. 20 Betroffene haben sich aufgrund des neuen Verfahrens zu den Anerkennungsleistungen des Leids gemeldet, um gemäß der neuen Ordnung vom 1. Januar 2021 einen Folgeantrag zu stellen. Diese Folgeanträge beziehen sich auf Erstmeldungen, die in den vergangenen elf Jahren eingereicht worden sind. Die weiteren 16 Meldungen setzen sich wie folgt zusammen:

10 Personen haben neue Anschuldigungen gemeldet.
6 Personen benannten Beschuldigte, die dem Erzbistum bereits bekannt waren. Es handelt sich dabei um in Beschaffenheit und Schwere deutlich zu unterscheidende Tatvorwürfe. Die benannten Zeiträume liegen zumeist lange zurück. Es handelt sich um Vorwürfe, die nicht verifiziert werden konnten, jedoch als plausibel angesehen werden.
Von diesen insgesamt 16 betroffenen Personen, die sich im oben genannten Zeitraum neu gemeldet haben, sind  11 männlichen und 5 weiblichen Geschlechts.
Als Beschuldigte werden insgesamt 19 Personen benannt. Alle Beschuldigten sind verstorben. Es wurden dabei 10 Priester namentlich benannt, 2 Priester konnten namentlich nicht zugeordnet werden. 5 Beschuldigte waren Ordenspersonen (3 Männer / 1 Frau), 2 Beschuldigte waren Laien.

Von den gemeldeten neuen Anschuldigungen beziehen sich keine Meldungen auf den Zeitraum von 1946 bis 1949, 3 auf den Zeitraum von 1950 bis 1959, 7 auf den Zeitraum von 1960 bis 1969, 4 auf den Zeitraum von 1970 bis 1979, 1 auf den Zeitraum von 1980 bis 1989, keine auf den Zeitraum von 1990 bis 1999, keine auf den Zeitraum von 2000 bis 2009, keine auf den Zeitraum von 2010 bis 2019 und keine auf den Zeitraum 2020 bis zum 31. Dezember 2022.

Zwei Betroffene haben mitgeteilt, keinen Antrag auf Anerkennung des Leids zu stellen.

b)

Die weiteren 15 Meldungen setzen sich wie folgt zusammen: Sechs Meldungen bezogen sich nicht auf das Erzbistum Paderborn und wurden an die zuständigen Verantwortlichen vermittelt. Zwei vorgetragene Sachverhalte fielen nach der Prüfung nicht unter die Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst. Drei Personen haben Kontakt zum Erzbistum aufgenommen, aber auf weitere Anfragen nicht reagiert. In drei Fällen bezogen sich die Vorwürfe auf den Bereich der Grenzverletzung. Zwei Priester der Diözese sind aus diesem Grund derzeit vom Dienst freigestellt. In einem der beiden Fälle wurden staatsanwaltschaftliche Ermittlungen nach Prüfung eingestellt, der andere Fall bewegt sich außerhalb der Strafbarkeit. In beiden Fällen laufen weiterhin kirchenrechtliche Prüfungen.
Gegen zwei Laienbeschäftigte wurde ebenfalls ermittelt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden in beiden Fällen nach Prüfung ebenfalls eingestellt.

Um nicht gegen Auflagen des Datenschutzes zu verstoßen, sowie um die Persönlichkeitsrechte und die Verschwiegenheitspflichten als Dienstgeber zu wahren, können zu diesen Angaben keine weiteren gemacht werden.

Anträge:

  • 38 Folge- und Neuanträge bei der Unabhängigen Kommission in Bonn eingereicht.
  • 56 Entscheidungen in 2022
    • Die Summe beträgt 1.527.500 €
    • im alten ZKS-Verfahren, also im Zeitraum vor 2021 wurden davon bereits 190.500 € ausgezahlt.
    • niedrigste Einzelfallentscheidung liegt bei 3.000 €, die höchste bei 150.000 €.
    • Zudem wurden 1.376,90 Euro für das Erweiterte Hilfesystem ausgezahlt.
  • Der Erzbischöfliche Stuhl übernimmt die gesamten Anerkennungszahlungen, um eine Verwendung von Kirchensteuermitteln auszuschließen.

Ab dem 1.03.2023 besteht die Möglichkeit eines Widerspruchs. Es ist davon auszugehen, dass eine Vielzahl Betroffener dieses Verfahren beantragen wird.

Es gilt abzuwarten, welche weiteren Zahlungen sich aus diesem Verfahren ergeben werden.

Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 haben sich beim Erzbistum Paderborn insgesamt 64 Personen gemeldet, die vortragen, Betroffene von sexuellem Missbrauch zu sein. 32 Betroffene haben sich aufgrund des neuen Verfahrens zu den Anerkennungsleistungen des Leids gemeldet, um gemäß der neuen Ordnung vom 1. Januar 2021 einen Folgeantrag zu stellen. Diese Folgeanträge beziehen sich auf Erstmeldungen, die in den vergangenen elf Jahren eingereicht worden sind. Die weiteren 32 Meldungen setzen sich wie folgt zusammen: (a) 18 Personen haben neue Anschuldigungen gemeldet. Es handelt sich dabei um in Beschaffenheit und Schwere deutlich zu unterscheidende Tatvorwürfe. Die benannten Zeiträume liegen zumeist lange zurück; die Beschuldigten sind zum überwiegenden Teil verstorben. Es handelt sich um Vorwürfe, die nicht verifiziert werden konnten, jedoch als plausibel angesehen werden. Von diesen insgesamt 18 betroffenen Personen, die sich im oben genannten Zeitraum neu gemeldet haben, sind 15 männlichen und 3 weiblichen Geschlechts. Als Beschuldigte werden insgesamt 20 Personen benannt. Sieben von ihnen sind verstorben und waren dem Erzbistum Paderborn aus anderen Vorwürfen bekannt. Acht weitere sind verstorben und waren dem Erzbistum Paderborn noch nicht durch Beschuldigungen bekannt. Fünf Meldungen beziehen sich auf lebende Beschuldigte; von ihnen befindet sich keiner im aktiven Dienst. Von den gemeldeten neuen Anschuldigungen beziehen sich keine Meldungen auf den Zeitraum von 1946 bis 1949, zwei auf den Zeitraum von 1950 bis 1959, drei auf den Zeitraum von 1960 bis 1969, sechs auf den Zeitraum von 1970 bis 1979, vier auf den Zeitraum von 1980 bis 1989, zwei auf den Zeitraum von 1990 bis 1999, keine auf den Zeitraum von 2000 bis 2009, keine auf den Zeitraum von 2010 bis 2019 und einer auf den Zeitraum 2020 bis zum 31. Dezember 2021. (b) Bei drei Meldungen konnte kein Beschuldigter ermittelt werden, da die betroffene Person keine Namen angeben konnten. In zwei Fällen wurde dennoch eine positive Plausibilität ausgesprochen – in einem Fall wurde der Antrag abgelehnt. (c) Eine Person hat nach einer ersten Kontaktaufnahme weitere Gespräche und Kontakte abgelehnt. (d) Ein vorgetragener Sachverhalt fiel nach der Prüfung nicht unter die Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst. (e) Bei neun Mitteilungen waren andere kirchliche Träger zuständig, wie etwa Orden. Diese Meldungen wurden an die entsprechenden unabhängigen Ansprechpersonen der Orden oder Einrichtungen weitergeleitet. (f) Eine weitere Anschuldigung stammt aus der früheren Tätigkeit eines Beschuldigten im Ausland. Der Beschuldigte befindet sich nicht im Dienst. Die Ermittlungen dazu finden nicht in Deutschland statt.

Zur Vorbeugung von Verstößen gegen Auflagen des Datenschutzes, die Wahrung der Persönlichkeitsrechte und die Verschwiegenheitspflichten als Dienstgeber können zu diesen Angaben keine weiteren gemacht werden.

Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 haben sich beim Erzbistum Paderborn insgesamt 26 Betroffene von sexuellem Missbrauch gemeldet. Davon haben 15 bereits bekannte Betroffene aufgrund des neuen Verfahrens zu den Anerkennungsleistungen des Leids erneut Kontakt zum Erzbistum Paderborn aufgenommen. Diese Folgeanträge beziehen sich auf Meldungen, die in den vergangenen zehn Jahren eingegangen sind. Eine Person hat nach einer ersten Kontaktaufnahme weitere Gespräche und Kontakte abgelehnt. Acht Personen haben neue Anschuldigungen gemeldet. Es handelt sich dabei um in Beschaffenheit und Schwere deutlich zu unterscheidende Tatvorwürfe. Die benannten Zeiträume liegen zumeist lange zurück; die Beschuldigten sind zum überwiegenden Teil verstorben. Allein aus diesen Gründen sind die Tatvorwürfe kaum verifizierbar. Von den insgesamt acht betroffenen Personen, die sich im oben genannten Zeitraum neu gemeldet haben, sind fünf männlichen und drei weiblichen Geschlechts. Als Beschuldigte werden insgesamt sieben Personen benannt. Zwei von ihnen sind verstorben und waren dem Erzbistum Paderborn aus anderen Vorwürfen bekannt. Drei weitere sind verstorben und waren dem Erzbistum Paderborn noch nicht durch Beschuldigungen bekannt. Zwei sind am Leben; von ihnen befindet sich keiner im aktiven Dienst. Hierzu können zur Vorbeugung von Verstößen gegen Auflagen des Datenschutzes, die Wahrung der Persönlichkeitsrechte und die Verschwiegenheitspflichten als Dienstgeber keine weiteren Angaben gemacht werden. Bei einer Meldung aus einem Heimkontext sind Beschuldigte dem Erzbistum Paderborn namentlich nicht bekannt, weil die betroffene Person keine Namen angeben konnte. Von den gemeldeten neuen Anschuldigungen beziehen sich keine Meldung auf den Zeitraum von 1946 bis 1949, zwei auf den Zeitraum von 1950 bis 1959, eine auf den Zeitraum von 1960 bis 1969, keine auf den Zeitraum von 1970 bis 1979, zwei auf den Zeitraum von 1980 bis 1989, zwei auf den Zeitraum von 1990 bis 1999, keine auf den Zeitraum von 2000 bis 2009 und eine auf den Zeitraum von 2010 bis zum 31. Oktober 2020. Hinzukommen zwei vorgetragene Sachverhalte, die nicht unter die Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsenen durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst fallen.
Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 sind dem Erzbistum Paderborn von insgesamt 32 betroffenen Personen neue Anschuldigungen gemeldet worden. Es handelt sich dabei um in Beschaffenheit und Schwere deutlich zu unterscheidende Tatvorwürfe. Die benannten Zeiträume liegen lange zurück; die Beschuldigten sind zum überwiegenden Teil verstorben. Allein aus diesen Gründen sind die Tatvorwürfe kaum verifizierbar. Von den insgesamt 32 betroffenen Personen, die sich im oben genannten Zeitraum neu gemeldet haben, sind 16 männlichen und 14 weiblichen Geschlechts. Zwei der betroffenen Personen konnten keinem Geschlecht zugeordnet werden. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Als Beschuldigte werden insgesamt 29 Personen benannt. Elf von ihnen sind verstorben und waren dem Erzbistum Paderborn aus anderen Vorwürfen bekannt. Neun weitere sind verstorben und waren dem Erzbistum Paderborn noch nicht durch Beschuldigungen bekannt. Sieben sind am Leben; von ihnen befindet sich keiner im aktiven Dienst. Hierzu können zur Vorbeugung von Verstößen gegen Auflagen des Datenschutzes, die Wahrung der Persönlichkeitsrechte und die Verschwiegenheitspflichten als Dienstgeber keine weiteren Angaben gemacht werden. Zwei Beschuldigte sind dem Erzbistum Paderborn namentlich nicht bekannt, weil die Betroffenen keine Namen nennen konnten. Von den gemeldeten Anschuldigungen beziehen sich fünf auf den Zeitraum von 1946 bis 1949, keine auf den Zeitraum von 1950 bis 1959, zwölf auf den Zeitraum von 1960 bis 1969, vier auf den Zeitraum von 1970 bis 1979, eine auf den Zeitraum von 1980 bis 1989, sechs auf den Zeitraum von 1990 bis 1999, keine auf den Zeitraum von 2000 bis 2009 und eine auf den Zeitraum von 2010 bis zum 31. Dezember 2019. Drei der gemeldeten Anschuldigungen können keinem genauen Zeitraum zugeordnet werden, von denen zwei vor 1970 liegen.

Entscheidungen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA)
Gesamtstatistik 2021 bis 2023 Leistungen in Anerkennung des Leids

Im Zeitraum 2021 bis 2023 wurden 143 Erst- und Folgeanträge, Widersprüche und Anträge gemäß Ziffer 12,2 bei der Unabhängigen Kommission in Bonn eingereicht:

  • Erstantrag bedeutet, dass bisher noch kein Antrag auf Anerkennung des Leids gestellt wurde.
  • Folgeanträge sind Anträge von Betroffenen, die bereits in den Jahren 2010–2020 einen Antrag bei der „Zentralen Koordinierungsstelle“ (ZKS) (dem Vorgängerverfahren der Deutschen Bischofskonferenz zur Anerkennung des Leids) eingereicht hatten und sich nun am UKA-Verfahren mit einem Antrag beteiligen.
  • Anträge nach Ziffer 12,2 der Verfahrensordnung sind Anträge, die nach einem bereits gestellten und entschiedenen Erst- bzw. Folgeantrag mit neuen Informationen zur Tat / zu den Taten oder zu den Folgen der Tat(en) jederzeit gestellt werden können.
  • Betroffene haben einmalig die Möglichkeit gegen die Entscheidung der Kommission Widerspruch einzulegen.

Von den 143 eingereichten Anträge wurden bis zum 31. Dezember 2023 103 Anträge entschieden.

Die niedrigste Einzelfallentscheidung liegt bei 1.000 Euro, die höchste bei 150.000 Euro.

Die Summe der Entscheidungen der UAK beträgt für die Zeit von 2021 bis 2023 insgesamt 2.650.000 Euro

Diese Summe setzt sich zusammen

  • 2.453.000 Euro bei Erst- und Folgeanträgen
  • 79.000 Euro bei Anträgen gemäß Ziffer 12,2
  • 118.000 Euro im Widerspruchsverfahren

Zahlungen in Anerkennung des Leids Betroffener von Missbrauch durch Priester und anderes kirchliches Personal im Verantwortungsbereich des Erzbistums Paderborn trägt der Erzbischöfliche Stuhl. Er übernimmt die gesamten Anerkennungszahlungen, um eine Verwendung von Kirchensteuermitteln auszuschließen.

Zur Bearbeitung von Anträgen auf Zahlungen in Anerkennung des Leids im Bereich der katholischen Kirche in Deutschland informiert die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen in Bonn: https://www.anerkennung-kirche.de/.

 

Jahresberichte der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA)

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen veröffentlicht seit der Aufnahme ihrer Arbeit jährlich einen umfassenden Tätigkeitsbericht. Darin sind auch die Entwicklung der Entscheidungen und Leistungshöhen im Bereich der (Erz-)Bistümer dargestellt.

UKA-Jahresbericht 2023

UKA-Jahresbericht 2022

UKA-Jahresbericht 2021

An wen kann ich mich wenden?

Im Erzbistum Paderborn gibt es zwei unabhängige Kontaktpersonen, die sich gezielt Hinweisen auf Anhaltspunkte für den Verdacht eines sexuellen Missbrauchs widmen. Die Rechtsanwältin Gabriela Joepen und der Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Rehborn sind Ansprechpersonen für alle Fälle sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst. Opfer sexuellen Missbrauchs oder deren Angehörige können sich jederzeit an diese Missbrauchsbeauftragten wenden, die vom inzwischen emeritierten Erzbischof Hans-Josef Becker für diese Aufgabe ernannt worden sind.

Die Ansprechpersonen nehmen Kontakt auf, begleiten und unterstützen, die Betroffenen bei der Antragstellung. Die erforderlichen neuen Antragsformulare finden Sie hier:

Gabriela Joepen

unabhängige Ansprechperson

Arnikaweg 57
33100 Paderborn

Prof. Dr. Martin Rehborn

unabhängige Ansprechperson

Brüderweg 9
44135 Dortmund

Auswahl unabhängiger und kirchlicher Beratungsstellen

Betroffene von sexualisierter Gewalt und deren Angehörige können sich zudem an von der katholischen Kirche unabhängige Anlaufstellen wenden. Eine anonyme und kostenlose Beratung bieten etwa:

nicht kirchliche Beratungsstellen:

Beratungsstellen in kirchlicher Trägerschaft sind:

  • Sozialdienst katholischer Frauen Paderborn e.V.
    Belladonna – Beratungsstelle für Frauen, Jugendliche und Kinder bei sexueller und häuslicher Gewalt
    Westernstr. 28, 33098 Paderborn
    Tel.: 05251 12196-19
    belladonna@skf-paderborn.de
    https://www.skf-paderborn.de
  • Das Beratungsangebot der katholischen Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Erzbistum Paderborn steht ihnen für eine erste Krisenbewältigung und bei der Suche nach weiteren Hilfemaßnahme zur Seite. – paderborn.efl-beratung.de

Neben den aufgeführten Beratungsstellen gibt es bundesweit eine Vielzahl weiterer Beratungsstellen

Ein Angebot des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) des Amtes der Bundesregierung, ist das Hilfeportal Sexueller Missbrauch. In der bundesweiten Datenbank finden sie Hilfeangebote in Ihrer Region.

Startseite | Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch (hilfe-portal-missbrauch.de)

Für den Raum Paderborn hilft die folgende Internetseite weiter:

Psychotherapeutenverein Paderborn/Höxter e.V. (https://www.psychotherapeutenverein.de)

Manche Krankenkassen haben besondere Vereinbarungen mit Therapeutinnen und Therapeuten. Eine Rückfrage bei der eigenen Krankenkasse lohnt sich in jedem Fall.

Die Kosten für eine Psychotherapie können, sollte keine anderer Kostenträger zuständig sein, im Zuge eines Antrags auf Anerkennung des Leids erstattet werden. Hierzu wenden sie sich bitte an die oben aufgeführten unabhängigen Ansprechpersonen des Erzbistums Paderborn. Gerne können Sie sich auch direkt an den Bereich Intervention im Erzbistum Paderborn wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Abschließend möchten wir noch auf die folgenden Internetseiten hinweisen

Hilfe für Menschen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen und darunter leiden.

Aktuelle Nachrichten zum Thema

Übersicht

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Aufarbeitung

Das Erzbistum Paderborn befürwortet das Projekt einer unabhängigen Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs. Darum hat es bereits im August 2019 mit der Universität Paderborn eine Rahmenvereinbarung für ein unabhängiges Forschungsprojekt getroffen.
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Betroffene wollen (und sollen) ihre Interessen selber vertreten

Seit Februar 2022 gibt es im Erzbistum Paderborn eine Betroffenenvertretung, die darüber berät, wie sie zukünftig die Stimmen von Betroffenen zum Ausdruck bringen kann und sich auch an Fragen der Aufarbeitung beteiligt.
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Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung (UAK) des sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Paderborn

Das Erzbistum Paderborn möchte mit der unabhängigen Kommission einen wichtigen Schritt in der Qualitätsentwicklung im Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener gehen.
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Intervention

Der Interventionsbeauftragte unterstützt die Arbeit der Ansprechpersonen aus dem Erzbischöflichen Generalvikariat heraus. Er koordiniert federführend in einem angezeigten Missbrauchsfall alle notwendigen Maßnahmen.
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Anträge und Leistungen

Die UKA weist die Zahlungen zur Anerkennung des Leids direkt an die Betroffenen an und verwaltet für jedes Bistum den Etat der Zahlungen. Im Erzbistum Paderborn werden die zugesprochenen Leistungen nicht aus Kirchensteuermitteln, sondern aus Mitteln des Erzbischöflichen Stuhls bestritten.
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Ordnungen und Verfahren

Erzbischof Hans-Josef Becker hat zum 1. Januar 2021 die neue “Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids” in Kraft gesetzt. Danach sollen sich Anerkennungsleistungen künftig an den in vergleichbaren Fällen durch staatliche Gerichte zuerkannten Schmerzensgeldern orientieren.
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Überdiözesane Anlaufstelle

Wenn Sie sexualisierte Gewalt und/oder geistlichen Missbrauch durch kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erlebt haben oder noch erleben,
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Seelsorge für Betroffene von Missbrauch

Das Erzbistum bietet Menschen, die als Minderjährige oder erwachsene Schutzbefohlene Missbrauch durch einen Kleriker oder Beschäftigten im kirchlichen Dienst des Erzbistums erleiden mussten, Seelsorge an.
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FAQ zu Aufarbeitung und Anerkennung

Im FAQ zu Aufarbeitung und Anerkennung erfahren Sie mehr über das niedrigschwellige Anerkennungsverfahren für Betroffene von Missbrauch
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Kontakt
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